Unfallversicherung
Gesetzl. Unfallversicherung
Wer ist versichert
§2 Versicherung Kraft Gesetz
Kraft Gesetz versichert sind
1. Beschäftigte
2. Lernende während der berufl. Aus-und Fortbildung in Betriebsstätten,Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen
8. a.) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen….
b.) Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und
während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im
Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Bertreuungsmaßnahmen
c.) Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen
………..
Voraussetzung für Rentenanspruch
§56 SGB VII
Versicherte deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem
Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20% gemindert ist, haben Anspruch auf Rente.
Durch die gesetzl. Unfallversicherung sind also Unfälle nur für bestimmte Personen (§ 2 SGB VII) und Bereiche des Lebens abgedeckt (z. B.Arbeitsstelle und der direkte Weg dorthin und zurück).
Alles darüber hinaus sollte jeder selber freiwillig absichern. (Freizeit Urlaub Haushalt usw.)
DECKUNGSLÜCKE AUSGLEICHEN DURCH
Private Unfallversicherung
Wer ist versichert:
Jeder der den Vertrag abschließen kann.
Was ist versichert:
Versichert sind alle Unfälle weltweit
24 – Stunden – Deckung
Höhe der Leistung nach einer Gliedertaxe
( gem. AUB …eine Tabelle zur Bewertung der Invalidität im Falle des vollständigen oder teilweisen Verlustes oder der vollständigen oder teilweisen Gebrauchsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen.)
Weitere umfangreiche Informationen zu unseren Leistungen im Unfall-Versicherungsbereich erhalten Sie unter der folgenden URL - oder direkt bei uns im Hause. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme