Privathaftpflicht Versicherung
JEDER IST FÜR SEIN HANDELN VERANTWORTLICH UND ZWAR IN VOLLER HÖHE – ALSO UNBEGRENZT!
Die gesetzliche Grundlage für diese Aussage ist das BGB und regelt die wichtigsten Rechtsbeziehungen privater Personen untereinander.
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die unbeabsichtigten Personen und Sachschäden anstelle des Versicherungsnehmers. Auch Schmerzensgeldzahlungen sind beinhaltet. Wenn es sich um eine Vermögensschadenshaftpflicht handelt auch Vermögensschäden.
ARTEN DER HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
- Privathaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Bootshaftpflicht
- Tierhalterhaftpflicht
- Bauherrenhaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- KFZ-Haftpflicht
VERSICHERUNGSSCHUTZ
LEISTUNGSMERKMALE DER HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
- Befriedigt berechtigte Ansprüche eines Geschädigten
- Funktion der passiven Rechtschutzversicherung – Ablehnung ungerechtfertigter Ansprüche
In jeder Haftpflichtversicherung ist eine passive Rechtschutzversicherung enthalten!
Ereignet sich ein Unfall und der Geschädigte verlangt vom Versicherten Schadensersatz für einen entsprechenden Sach- bzw. Personenschaden, dann prüft die Haftpflichtversicherung als erstes den Anspruch des Geschädigten. Schließlich kommt es in der Praxis häufiger vor, dass eine Forderung unberechtigt oder zumindest nicht angemessen ist. Grundsätzlich begleicht die Haftpflichtversicherung lediglich die Kosten, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht ergeben. Da nicht alle möglichen und denkbaren Schäden vom Verursacher getragen werden müssen, sind teilweise Ansprüche ungerechtfertigt und können dem entsprechend abgewendet werden.
Die Versicherung prüft mittels einer eigenen Rechtsabteilung stets und immer die Sachlage und verweigert die unberechtigten Zahlungen an den Geschädigten. Im Falle wenn keine Einigung außergerichtliche Einigung erzielt werden kann und die Haftpflichtversicherung der Meinung ist, dass der Anspruch unbegründet ist, übernimmt sie für den Versicherten sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Diese Funktion einer Haftpflichtversicherung wird sozusagen als passiver Rechtschutz bezeichnet. Der Ausdruck "passiv" heißt nichts anderes, als dass die Versicherung sich erst wenn sie vom Gegner verklagt wird, gerichtlich zur Wehr setzt. Bei Streitigkeiten mit Geschädigten benötigt der Versicherte demnach keinen eigenen Rechtsbeistand oder eine separate Rechtsschutzversicherung, da eine passive Rechtsschutzfunktion bereits Bestandteil des Versicherungsvertrages ist.
Entschädigungsleistung
Der Versicherer haftet jeweils für die Höhe der entsprechenden Deckungssumme jeweils pro Schadensfall, begrenzt auf das Doppelte der Deckungssummen pro Versicherungsjahr. Darüberhinausgehende Schäden sind vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen. Der Versicherungsnehmer hat den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Bei Sachschäden wird generell der Zeitwert erstattet. Hier gilt das Bereicherungsverbot.
VORSORGEVERSICHERUNG
Risiken die nach Abschluss der Haftpflichtversicherung neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrags mitversichert. Nach Abschluss des Vertrages, treten zu den bekannten Risiken, neue hinzu, vorhandene Risiken erweitern sich oder fallen weg. Im Rahmen der Vorsorgeversicherung sind Risikoerhöhungen, ab der Entstehung mitversichert, sofern diese typisch für das im Versicherungsschein beschriebene und versicherte Risiko sind.
Der Versicherungsnehmer muss eine Risikoerweiterung dem Versicherer melden, dies passiert, indem im jährlichen Fragebogen die entsprechenden Änderungen mitgeteilt werden. Gibt der Versicherungsnehmer das neue Risiko dem Versicherer nicht an oder es kommt zu keiner Einigung über die Prämie, fällt der Versicherungsschutz rückwirkend fort.
Bei Eintritt eines Schadens vor der Anzeige des Risikos, muss der Versicherungsnehmer einen Nachweis erbringen, dass dieses Risiko weder bei Vertragsabschluss noch bei der letzten Prämienregulierung vorhanden war. Stellt sich dabei heraus, dass das Risiko bereits längere Zeit vorhanden ist, so besteht entsprechend für den Schadensfall kein Versicherungsschutz.
PFLICHTEN DES VERSICHERUNGSNEHMERS / OBLIEGENHEITEN
Zahlung der Erstprämie / Folgeprämie
Die Zahlung der Prämie hängt mit dem Beginn des Versicherungsschutzes ( materieller Beginn ) zusammen.
(Ausnahme PKV)
Vertragsabschluss
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich alle ihm bekannten Gefahrumstände anzugeben.
Ebenso die Wahrheitsgetreue Angabe aller abgefragten Informationen vom Versicherer.
Schadensfall
Jeder einzelne Schadensfall ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Unverzüglich bedeutet in dem Sinne „ohne schuldhaftes Verzögern“
Der Versicherungsnehmer muss je nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Weisungen des Versicherers zu befolgen sowie ausführliche und wahrheitsgetreue Schadenberichte zu erstatten.
Arbeitsweise von Versicherungsunternehmen
Die Versicherungsunternehmen arbeiten wirtschaftlich, d.h. die Schadenhäufigkeit eines Versicherungsnehmers wird genau betrachtet. Da die Haftung unbegrenzt ist, d. h. im schlimmsten Fall würden die Deckungssummen nicht ausreichen? , sollte man schon darüber nachdenken, ob ein kleiner Schadensfall unbedingt gemeldet werden sollte oder ob dieser selber beglichen wird. Denn die alles entscheidende Frage ist „bin ich im richtigen Schadensfall abgesichert?“
Viele Schadensfälle führen zu Kündigungen von Seiten der Versicherungsunternehmen, eine Suche nach einer neuen Haftpflichtversicherung bzw. eines Versicherungsunternehmen kann sich dadurch als schwierig erweisen. Ablehnungen sind in vielen Fällen nicht selten (die hervorragenden Versicherungsgesellschaften schauen sehr genau hin).
Weitere umfangreiche Informationen zu unseren Leistungen im Privathaftpflicht-Bereich erhalten Sie unter der folgenden URL - oder direkt bei uns im Hause. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme