KFZ Versicherungen

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

FREISTELLUNG VON SCHADENERSATZANSPRÜCHEN, DURCH DEN GEBRAUCH DES FAHRZEUGS, WENN

  1. Personen verletzt oder getötet werden
  2. Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen
  3. Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch Mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschaden)
  4. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.

Versicherte Personen:

  1. Halter des Fahrzeugs
  2. Eigentümer des Fahrzeugs
  3. Fahrer des Fahrzeugs

Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht besteht in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Internationale Versicherungskarte (grüne Karte)

Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Kfz-Haftpflicht ebenfalls auf die in der grünen Karte genannten Nichteuropäischen Länder.

Beschädigung von beförderten Sachen:

Es besteht kein Versicherungsschutz bei Schadenersatzansprüchen wegen einer Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von Sachen, welche mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Außer für Sachen die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen

(z.B. Kleidung, Tasche, Brille etc.)

TEILKASKOVERSICHERUNG

Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die folgenden Ereignisse:

  • Brand und Explosion
  • Entwendung
  • Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Erdrutsch, Erdfall
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Tierbissschäden
  • Kurzschluss Schäden an der Verkabelung

VOLLKASKO 

  1. Ereignisse der Teilkasko
  2. Unfall
  3. Mut- oder böswillige Handlungen
  4. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort des Unfallgegners (Fahrerflucht)?

RABATTSCHUTZ

Sobald ein belastender Schaden angefallen ist, bleibt dieser innerhalb des Versicherers unberücksichtigt. Bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen wird der reelle Schadensfreiheitsrabatt weitergegeben.

Sondereinstufungen werden bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer nicht an diesen abgegeben.

OBLIEGENHEITEN 

Jahreskilometerlaufleistung

  • Versicherer kann rückwirkend den tatsächlichen Beitrag (Nachzahlung) fordern
  • Bei Nachweis der Versicherer, dass vorsätzlich falsche Angaben getätigt wurden, ist eine Vertragsstrafe möglich.

PRÄMIENZAHLUNG

  • der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn die im Versicherungsschein genannte Prämie rechtzeitig bezahlt ist.
  • Die Prämie wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
  • Zahlung muss unverzüglich erfolgen.
  • Bei nicht rechtzeitiger Zahlung besteht von Anfang an kein Versicherungsschutz
  • Durch die eVB. Ist ein vorläufiger Versicherungsschutz für die Haftpflicht ab der Zulassung gegeben. Diese wird dann durch den Antrag ersetzt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für berechtigte Schadenersatzforderungen auf und wehrt unberechtigte Ansprüche des Gegners für Sie ab, notfalls sogar auch vor Gericht. Nur teilweise bzw. eingeschränkt leistet der Versicherer bei:

  • Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • fehlender Betriebserlaubnis
  • unzureichender Fahrsicherheit
  • Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Der Versicherer zahlt auch in diesen Fällen an Geschädigte, jedoch nimmt er den Unfallverursacher bis zu 5.000 Euro je Verstoß in Regress. Gar kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei vorsätzlichen Beschädigungen und bei Rennveranstaltungen.

AUSLANDSSCHADENSCHUTZ

Wenn Sie viel und gerne ins Ausland reisen, dann kann es durchaus vorkommen, dass Sie dort unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Wenn die Deckungssummen der ausländischen Versicherungen des Unfallverursachers nicht ausreichen, müssen Sie für den verbleibenden Schaden selbst aufkommen.

Merkblatt: Kraftfahrzeugversicherung Aktualisiert am 04.01.2016 Seite 7 von 16

Gegen dieses Restrisiko können Sie sich durch den Abschluss eines Auslandsschadenschutzes bei Ihrem KFZ-Versicherer absichern. Dieser übernimmt im Schadenfall die gesamte Korrespondenz mit dem ausländischen Unfallgegner und dessen Versicherung. Der Auslandsschadenschutz stellt Sie so als wären Sie in einen unverschuldeten Unfall in Deutschland verwickelt. Der Vorteil der Regulierung des Restbetrages über die Vollkaskoversicherung liegt darin, dass bei dem Auslandsschadenschutz keine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse erfolgt und Sie auch keine Selbstbeteiligung zu tragen haben.

Tipp: Am besten Fragen Sie bei Ihrer Versicherung vor Antritt der Reise, in wie fern der Versicherungsschutz in dem Land besteht, in welches Sie reisen möchten.

FAHRERSCHUTZVERSICHERUNG

Die Fahrerschutzversicherung kann nur als Zusatz zu Ihrer Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Sie ist sowohl Unfallversicherung als auch Schadenversicherung und schützt den berechtigten Fahrer eines Kfz vor den Folgen eigener Personenschäden nach einem Unfall, bei dem er das Kfz gelenkt hat. Nicht versichert ist ein Unfall, der passiert, während sich der Fahrer außerhalb des Kfz aufgehalten hat (Tanken, Be- und Entladen, Eis kratzen, Aufstellen eines Warndreiecks, etc.).

Die Versicherung zahlt aber auch, wenn von dem Unfallgegner kein Schadensersatz zu erlangen ist. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen der Unfallgegner nicht zu ermitteln ist, er vermögenslos ist oder vorsätzlich gehandelt hat oder der vermögenslose Unfallgegner nicht haftpflichtversichert ist, weil es sich beispielsweise um einen Fußgänger oder Fahrradfahrer handelt.

Einige Versicherer nehmen weitere Einschränkungen vor. So zahlen beispielsweise einige Versicherer nicht oder nicht vollständig, wenn Sie bei dem Verkehrsunfall nicht angeschnallt waren, den Unfall durch grob fahrlässige Fahrfehler verursacht haben oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss gestanden haben oder wenn der unfallbedingte Krankenhausaufenthalt nicht eine bestimmte Dauer überschritten hat. Einige Versicherer versichern keine Personen, die jünger als 23 Jahre sind.

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