HAUSRATVERSICHERUNG

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Weitere umfangreiche Informationen zu unseren Leistungen im Hausrat-Versicherungsbereich erhalten Sie unter der folgenden URL - oder direkt bei uns im Hause. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Weitere Informationen ...

Die Hausratversicherung umfasst alle Gegenstände welche beim Einzug eingebracht werden. Darunter fallen:

  • Einrichtungsgegenstände (Möbel, Bilder, Teppiche, Sport- u. Freizeitgeräte, Rasenmäher, eigene Markisen und Antennenanlagen)
  • Gebrauchsgegenstände (Geschirr, Bekleidung, Haushaltsgeräte)
  • Verbrauchsgüter (Nahrungs- u. Genussmittel)
  • Kleintiere

Versicherungsort: Im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung mit Balkon, Loggia, Garage sowie Nebengebäude

Urlaub: Versichert ist alles was von zu Hause in den Urlaub mitgenommen wird. (sog. Außenversicherung)

Versicherte Gefahren sind:

  • Brand, Explosion, Blitzschlag sowie Implosion Anprall od. Absturz eines Luftfahrzeuges dessen Teile oder Ladung
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, einem Raub bzw. der Versuch einer solchen Tat
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren wie Sturm oder Hagel
  • Elementar Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbruch und Rückstau. (Dieser Einschluss liegt im Ermessen des Versicherers.)

Nicht versichert sind vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt.

Unterversicherung liegt vor wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles
niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen ist und kein Unterversicherungsverzicht
vereinbart ist, wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert
gekürzt.

OBLIEGENHEITEN

Der Versicherungsnehmer hat Pflichten:

  1. Sicherheitsvorschrift 
    in der kalten Jahreszeit die Wohnung entsprechend zu beheizen und diese genügend häufig kontrollieren bzw. alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren zu entleeren sowie diese entleert zu halten.

  2. Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
    Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt
    Und auch nicht beaufsichtigt wird (Übernacht eine volljährige Person drin wohnt)
    Werterhöhende Neuanschaffungen (Kauf, Verkauf, Schenkung)
    Sich anlässlich eines Wohnungswechsels ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist evtl. Neue Quadratmeter / Versicherungssumme zu melden.

  3. Schadensfall
    Der Versicherungsnehmer hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
    Den Schaden unverzüglich zu melden
    Bei strafbaren Handlungen diese unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

  4. Den Weisungen des Versicherers zu folgen.
    Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass die zerstörten /verschwunden Sachen tatsächlich im Besitz waren.

TIPP: ( Kaufbelege, Fotos, Videoaufnahmen Aufbewahrung an einem sicheren Ort.

Entschädigung: Im Schadenfall wird stets so viel erstattet, das beschädigte Haushaltsgegenstände repariert oder gleichwertig neu gekauft werden können.
Hotelrechnung werden übernommen falls vorübergehend die Wohnung nicht bewohnt werden kann.

TIPP: Küche in der Hausratversicherung mitversichern, da der Diebstahl und Vandalismus nach Einbruch auch eingeschlossen ist.

Über uns

Triplex GmbH ist ein unabhängiger Finanzdienstleistungs-Makler. Seit der Gründung im Jahr 1989 hat sich einiges verändert. Die Triplex GmbH ist eines der ersten Unternehmen, die schon damals mit einer eigenen Kundenanalyse den Soll/Ist Zustand erfasst und danach ihre Kunden beraten haben. Preis & Leistung ist die Maxime des Unternehmens. 

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