Altersvorsorge & Ruhestandsplanung

Die Rente ist sicher! 

Die Aussicht Stand 2016
Beispielrechnung (Internetrechner für jeden zugänglich)

Monatsbrutto 2677
Monatsnetto Inflationsbereinigt 1766

Mit 67 zu erwartende Rente 1182
Rente Inflationsbereinigt 780,--

Beträgt also meine Bruttorente mtl. 1.182,--

Abzüglich 8,2% KV-Beitrag 96,92
Pflegevers.2,05% 24,23
Nettorente ohne Steuer 1.060,85

Steuer
Renteneintritt 2016 Ertragsanteilsbesteuerung 72 % der Nettorente
Abzügl. Werbungskostenpauschale und sonderausgabenpauschale
Abzügl. Vorsorgeaufwendungen KV Beitrag

Zu versteuern mit dem persönlichen Steuersatz
Grundfreibetrag Steuer 2016 8.652,--

Die Lücke wird immer größer: Was tun ?

Alterseinkünftegesetz (AEG) 01.01.2005

SCHICHT 1 = GESETZL. RENTE (BASISVERSORGUNG) KANN MAN KAUM ETWAS DAGEGEN TUN

NUR AUSWANDERN

Gesetzliche Rentenversicherung
Altersversicherung F. Landwirte
Besrufsständische Versorgung
Künstlersozialversicherung
Beamtenvorsorge

Basisrente Rürup für Gutverdiener Selbständige Freiberufler, Beamte, ebenso ältere Arbeitnehmer und Ruheständler mit höherem Einkommen.
Das gilt besonders, wenn sie weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in ein berufsständisches Versorgungswerk (z. B. für Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte) einzahlen)

Unterliegt strengen Regeln die viele Vor- und Nachteile haben:
-Nicht veräußerbar
-Nicht beleihbar
+Harz IV sicher
+Arbeitslosengeld II sicher
-Nicht vererbbar (nur wenn vertraglich vereinbart)
+Zum Teil Insolvenzgeschützt (nach Ihrem Alter gestaffelten Höchstbetrag vor Pfändung
geschützt)
-Nicht übertragbar
-Unkündbar
-Auszahlung als mtl. Rente frühestens ab 60 Verträge ab 2012 ab 62 Jahre

Steuer: Ansparphase Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig
Rentenphase Ertragsanteilsbesteuerung /persönl. Steuersatz
(Jahr des Rentenbeginns / Besteuerungsanteils)
Ruhegehalt mit dem persönl. Steuersatz


SCHICHT 2 = STAATL. GEFÖRDERTE ZUSATZVERSORGUNG

bAV

Bei Arbeitgeberwechsel oder Wechsel der Durchführungswege
ist eine vorherige genaue Beratung von größter Wichtigkeit

Direktzusage
Unterstützungskasse
Steuer: Ansparphase: Beitrag steuerfrei
Rentenphase: persönlicher Steuersatz

Pensionskasse
Direktversicherung
Pensionsfonds
Steuer: Ansparphase Beitrag steuerfrei und sozialversicherungsfrei
Rentenphase persönlicher Steuersatz
Max. jedoch Beiträge in Höhe von 4% BBG zur GRV
Zusätzlich 1.800,--€ Festbetrag mögl. N U R wenn keine alte DV (mit Pauschalsteuer nach § 40b EStG) genutzt wird. Sozialabgabenpflichtig

RIESTER RENTE

klassischer Rentenversicherungsvertrag 
Rentenversicherungsvertrag auf Fondsbasis 
Banksparplan, der allerdings spätestens zur Vollendung des 85. Lebensjahres in eine Rentenversicherung umgewandelt wird 
Fondssparplan, der wie der Banksparplan umgewandelt wird 
Bausparvertrag 
Darlehen oder Bauspar-Kombi-Kredit

Unmittelbar zulagenberechtigte Personen
• rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
• Amtsträger
• rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Handwerker (allerdings mit Befreiungsmöglichkeit gem. §2 Ziff. 8 SGB VI, nach 18 Jahren oder 216 Monaten Pflichtbeitragszeiten) und über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler)
• Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG),
• Bezieher von Arbeitslosengeld (einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen),
• Bezieher von Krankengeld,
• ALG-II-Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger sind nach § 3 Abs. 3, 3a SGB VI rentenversicherungspflichtig und haben damit einen Anspruch auf Riesterförderung. Wer aufgrund zu hohen Vermögens keinen ALG-II-Anspruch hat, wird in § 10a Abs. 1 Satz 3 den Pflichtversicherten gleichgestellt und hat ebenfalls Anspruch auf Riesterförderung).
• nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt),
• Wehr- und Zivildienstleistende,
• geringfügig Beschäftigte, die sich nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben befreien lassen (sogenannte Aufstocker, eigener RV-Beitragsanteil 2013 = 3,9 %),
• Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren,
• Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird,
• vollständig Erwerbsgeminderte oder Dienstunfähige
• Kindererziehende (nachdem sie die Kindererziehungszeiten beantragt haben)

Mittelbar zulagenberechtigte Personen
Ehe- oder Lebenspartner von unmittelbar Zulagenberechtigten erhalten ebenfalls Zulagen, wenn sie in einen eigenen Altersvorsorgevertrag mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr einzahlen (§ 79 Satz 2 EStG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung). Voraussetzung ist, dass sie nicht selbst unmittelbar förderberechtigt sind, nicht dauernd vom Partner getrennt leben und beide ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum haben (§ 79 Satz 2 EStG).


Nicht zulageberechtigte Personen

Nicht anspruchsberechtigt sind:

• nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige,
• Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (z.B. Apotheker, Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten – sogenannte verkammerte Berufe),
• Seit 2013: Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Job), die der Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung widersprochen haben,
• Bis Ende 2012: geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte (400-Euro-Job), die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken,
• Altersrentner,
• Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und
• Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Zulagen:

Erwachsene 154,-
Berufseinsteiger-Bonus 200,-
Bis zum 25 Lebensjahr

Kinder Geboren vor 01.01.2008 185,--

Kinder Geboren nach 01.01.2008 300,--

Voraussetzung ist, um die volle Zulage zu erhalten, mindestens 4 % des Rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Riester-Vertrag einzuzahlen. 

Steuer: Ansparphase Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig Rentenphase Versteuerung Ertragsanteilsbesteuerung/persönl. Steuersatz
(Jahr des Rentenbeginns /Besteuerungsanteils)

SCHICHT 3 = PRIVATE VORSORGE KEINE STAATLICHE FÖRDERUNG

Rentenversicherung
Kapitallebensversicherung
Fondsparpläne

Steuer: Ansparphase Beiträge werden aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt
Rentenphase Ertragsanteilsbesteuerung /persönlicher Steuersatz
(Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten/ Ertragsanteil in%)

Allgemein
Es ist einiges Zu beachten
Wir vermeiden die Kombination mehrerer Kostenintensiver Beimischung zusätzlicher Nebenprodukte. (Kapitallebensversicherung) Unsere Empfehlung ist, die Ansparung eines Kapitals vom Todesfallschutz zu trennen. Z. B. Risikolebensversicherung und einen separaten Fondsparplan zu machen. Die Entscheidung des Kunden für welchen Zweck das Produkt dienen soll ist dabei ausschlaggebend Somit vermeiden wir die Beimischung anderer Produkte, damit, in diesem Fall der Sparbeitrag, möglichst hoch und nicht durch Kosten zusätzlicher Produkte gekürzt / verwässert wird.

RENTENRECHNER

Fürs ersten in Sachen Altersvorsorge empfehlen wir Ihnen die Nutzung des folgenden Rentenrechners, welcher Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Rente verschafft.

 

Gerne beraten wir Sie detailliert über Ihre individuellen Möglichkeiten

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Weitere umfangreiche Informationen zu unseren Leistungen im Altersvorsorge-Bereich erhalten Sie unter der folgenden URL - oder direkt bei uns im Hause. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

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Triplex GmbH ist ein unabhängiger Finanzdienstleistungs-Makler. Seit der Gründung im Jahr 1989 hat sich einiges verändert. Die Triplex GmbH ist eines der ersten Unternehmen, die schon damals mit einer eigenen Kundenanalyse den Soll/Ist Zustand erfasst und danach ihre Kunden beraten haben. Preis & Leistung ist die Maxime des Unternehmens. 

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